12. April 2020
Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Landes und Ausländer mit Niederlassungs-bewilligung sind hinsichtlich des Erwerbs von Grundstücken den Schweizern gleichgestellt, sofern sie in der Schweiz ihren Hauptwohnsitz oder ein Aufenthaltsrecht haben. Sie können jegliches Grundeigentum erwerben. Bewilligungsfreier “direkter” Erwerb von Grundstücken Betriebsstätten-Grundstücke (z.B. Fabrikationsgebäude, Büros, Hotels etc.) können – unabhängig davon, ob zur Eigennutzung oder zu...